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Kostenlose Weiterbildung
Das erfolgreiche FörderprogrammWeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen) wird nach auch 2011 fortgesetzt. Es wird aber auf seine ursprünglichen Inhalte reduziert, die Förderung von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten in Unternehmen. Enden wird daher die mit dem Konjunkturpaket II eingeführte Möglichkeit,auch qualifizierte Mitarbeiter im Betrieb zu fördern. Daher können derzeit generell Beschäftigte durch das WeGebAU-Programm gefördert werden, die älter oder gering qualifiziert sind. Zur Förderung über WeGebAU müssen laut Arbeitsagentur folgende Kriterien erfüllt sein: Qualifizierte ältere ArbeitnehmerFördervoraussetzungen
Förderinstrumente
Gering qualifizierte Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen
Förderinstrumente
Gering qualifizierte ältere Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen
Förderinstrumente
Zusätzliche Kriterien für eine Förderung über WeGebAU
Wege zur Förderung für Arbeitnehmer a) Folgen Sie diesem Link: starten“ oder einfach „enter“ Bildungsziels. Gewährung des Bildungsgutscheins notwendig sind (Preisangaben sind NICHT erforderlich). sowie je Veranstaltungstyp die Veranstaltungs-Id: xxxxxxx Holen Sie sich das OK Ihres Arbeitgebers - Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, umgehend Kontakt zu Ihrer örtlichen Arbeitsagentur aufzunehmen
Wege zur Förderung für Arbeitgeber Bitten Sie um ein Telefonat / Gespräch mit einem Berater für Unternehmen bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur. Hier finden Sie ihren Ansprechpartner <<click>> Verlangen Sie die Ausstellung eines Bildungsgutscheins für die gewünschte Weiterbildung. 1. Auf Nachfrage vonseiten der Arbeitsagentur: Begründen Sie, dass diese Weiterbildung zur Erhaltung bzw. Steigerung des Marktwertes erforderlich ist (der Markt verlangt mehr und mehr nach qualifizierten Führungskräften und Mitarbeiter --> gerne können wir Ihnen hierfür die nötigen Nachweise zur Verfügung stellen.). 2. Führen Sie Ihren Berater der Arbeitsagentur im KursNet auf die gewünschte Veranstaltung (z.B. durch den Link und die obige Beschreibung ab Punkt „b“ 3. Der Berater erkennt an der Veröffentlichung, dass wir als Bildungsträger und speziell das Produkt AZWV-zertifiziert sind. 4. Wenn er die Fördervoraussetzung auf Ihrer Seite anerkennt und entsprechende Mittel verfügbar sind, dann wird er Ihnen die Antragsunterlagen zusenden. Fördervoraussetzungen: --> Vier Jahre im Beruf und im selben Zeitraum keine staatliche Förderung zur Weiterbildung erhalten >>> Programm „WeGebAU“ / Konjunkturpaket II ODER --> Aktuell in Kurzarbeit >>> Programm „Qualifikation während Kurzarbeit“ 5. Falls Ihr Berater Rückfragen zu dem Produkt oder dem Bildungsanbieter haben sollte, wird er sich automatisch bei uns melden. Wir werden evtl. Fragen zeitnah beantworten und ggf. Bedenken des Beraters aus dem Weg räumen, so dass Sie sicher schnell Ihre Antragsunterlagen erhalten werden. 6. Füllen Sie unverzüglich die Antragsunterlagen aus und informieren Sie uns darüber (idealer Weise in Kopie / cc) Wichtig
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