Kategorie: | 10.07.2018

AGBS

AGB’s

§ 1 Angebote für Veranstaltungen
Der Begriff Veranstaltungen beinhaltet alle Formen von Seminaren /Trainings / Vorträgen / Beratungs-leistungen und Coaching. Die Preise für schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit ab Verfassungsdatum, außer im Angebot selbst wird ein anderer Termin benannt. Die angebotenen Terminoptionen gelten für einen Monat ab Verfassungsdatum, außer im Angebot wird ein anderes Gültigkeitsdatum benannt.

§ 2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist andyamo berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§ 3 Stornierung von gebuchten firmeninternen Veranstaltungen
Schriftlich bestätigte Termine für Veranstaltungen können bis zu 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis zu vier Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen ab der 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absagen ab einer Woche berechnen wir die volle Veranstaltungsgebühr. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnen wir ebenfalls die volle Veranstaltungsgebühr. Wird nicht die volle vereinbarte Leistung in Anspruch genommen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

§ 4 Stornierung von gebuchten offenen Veranstaltungen
Schriftlich bestätigte Termine für Veranstaltungen können bis zu 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden, bis zu vier Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen ab der 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absagen ab einer Woche berechnen wir die volle Veranstaltungsgebühr. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnen wir ebenfalls die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

§ 5 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Inhalt und Ablauf des Veranstaltungsprogramms ebenso wie der Einsatz unserer Mitarbeiter können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt den Auftraggeber weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§ 6 Annullierung einer Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§ 7 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Knowhow und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.
Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§ 8 Urheberrecht
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Beachtung folgender Punkte: Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 9 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

§ 10 Haftung
Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse über-nehmen wir keine Haftung.
andyamo haftet für Schäden, die durch das Fehlen der von ihr zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Seminars gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.
andyamo übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten unser Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Osnabrück.

§ 12 Einverständnis
Mit der Annahme des Angebotes erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbeding-ungen an und erklärt sich damit einverstanden.

§ 13 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.